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Ied-ul-Fetr ist am Donnerstag den 2. Oktober 2008Im Namen Gottes Wir haben uns dieses Jahr bei den verschiedenen Sternwarten erkundigt und erfahren, dass am Montag, den 29. und am Dienstag, den 30.September 2008, die Mondsichtung nicht möglich war und nur am Mittwoch (also am 30. Ramadan), den 01. Oktober, in unserem Aufenthaltsland die Mondsichel gesehen werden kann. Damit ist entsprechend der zweiten Theorie am Donnerstag, den 02.10.2008, der Beginn des neuen Monats nach Ramadan und das Fest zum Ramadanende (Eid-ul-Fitr).
Fest zum Ramadanende (Eid-ul-Fitr) und seine Bestimmung entsprechend der Mondsichtung in Deutschland
Wir gratulieren allen zum baldigen gesegneten Festtag zum Ramadanende. Möge Gott, der Erhabene, all Ihre Gebete und Fasten annehmen und Sie segnen. Zur Feststellung von Anfang und Ende des Monats haben die islamischen Gelehrten unterschiedliche Standpunkte. Manche von ihnen sagen, dass der Beginn des Monats im Mondkalender – ohne Rücksicht auf die geographische Lage und die örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes – feststeht, wenn die Mondsichel in einem der östlichen Länder gesichtet worden ist. Dann gilt der Beginn des Monats für alle Länder, bei denen der Zyklus von Tag und Nacht gemeinsam ist, auch wenn sie in unterschiedlichen Zeitzonen liegen. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie sehr sich die Zeitzonen unterscheiden. Es wurde beispielsweise als hinreichend betrachtet, dass am Ende des Monats Ramadan im Irak oder Iran die Mondsichel gesichtet wurde, um den nächsten Tag nach der Sichtung als Festtag, also den Beginn des auf den Monat Ramadan folgenden Monats, in allen anderen Ländern einschließlich Europa und vor allem in jenen Ländern, die westlich des Sichtungslandes liegen, zu deklarieren.
Im Gegensatz zu dieser Sichtweise vertreten andere Gelehrte den Standpunkt, dass der Beginn des Monats für jedes Land individuell zu bestimmen ist. Wenn die Sichtbarkeit der Mondsichel nach Neumond theoretisch möglich ist, auch wenn Hindernisse wie Wolken, Dunst, Nebel oder starker Rauch die aktuelle tatsächliche Sichtung verhindern, dann gilt der darauf folgende Tag als erster Tag des neuen Monats. Es reicht also, wenn sich die Mondsichel in einer Konstellation über dem Horizont befindet, die eine Sichtung ermöglicht.
In der Vergangenheit hat vorwiegend der erste Standpunkt gegolten. Die Entwicklung in den letzten Jahren, nachdem sehr viele Muslime nach Europa immigriert sind, machte es erforderlich, entsprechend der lokalen Lebensumstände dieser Muslime deren religiösen Fragen und Probleme individuell zu behandeln, so dass sich ein neuer Standpunkt der Theologen und religiösen Führungspersönlichkeiten entwickelt hat.
Diese Gegebenheiten und die tiefgehende wissenschaftliche und theologische Berücksichtigung der neuen Situation haben dazu geführt, dass die Fragen und Angelegenheiten der in Europa lebenden Muslime intensiver betrachtet und dadurch die Fatwas (Rechtsgutachten) entsprechend der individuellen örtlichen Gegebenheiten angepasst wurden. Das sich hieraus ergebende neue Rechtsgutachten besagt, dass jedes Land die eigene geographische Lage bei der Mondsichtung zugrunde legen soll. Demnach sind für uns Muslime, die in Deutschland leben, die örtlichen Gegebenheiten als Maßstab zur Bestimmung von Beginn und Ende des Mondmonats und damit auch des Ramadans zu beachten und gleichermaßen muss auch akzeptiert werden, dass Beginn und Ende des Monats Ramadan für uns in Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern unterschiedlich ausfallen und folglich nicht auf der ganzen Welt einheitlich sein können. |